Tipp: Eine regelmäßige Teilnahme zu mind. 80% ist für Ihre Gesundheit förderlich und für die Krankenkassenrückerstattung notwendig. ;-)

 

Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Kasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse telefonisch erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.

 

Bitte füllen Sie nach der 12. Kurseinheit den „Antrag auf Bezuschussung“ aus, den Sie durch uns erhalten. Sie erhalten außerdem eine „Teilnahmebescheinigung“. Sie leiten die beiden Formulare an Ihre Krankenkasse weiter.